Osteopathie

…. ist eine manualtherapeutische Behandlung, d.h. ausschließlich mit den Händen des Therapeuten, bei der Funktionsstörung von Knochen und deren Verbindungen (z.B. Gelenke), von Muskeln und bindegewebigen Strukturen wie Sehnen, Bändern und Faszien sowie des Nervensystems und der inneren Organe gesucht und behandelt werden. Unter funktonellen Störungen versteht man dabei Gelenkblockierungen, Restriktionen in der Verschieblichkeit der Gewebeschichten untereinander, mangelnde Verlängerungsfähigkeit verschiedener Strukturen, Stauungen, Eigenbewegungsstörungen innerer Organe und Knochen. Das äußert sich meist durch Schmerzen und/oder eingeschränkte Beweglichkeit der entsprechenden Region und kann bei längerem Bestehen zu Defekten der betroffenen Strukturen führen.

Behandlungsablauf und -Ziele

Nach einer Anamnese (den Bogen bekommen Sie bereits bei Ihrer Anmeldung zum Ausfüllen mit) erfolgt eine umfangreiche Befundaufnahme (Übersichtsuntersuchung, gezielte Untersuchungen). Mit den Händen spürt der Therapeut dabei Spannungen, Restriktionen und Bewegungseinschränkungen (in ihren Verkettungen) auf, löst diese und mobilisiert so die Selbstheilungskräfte des Patienten. Ziel der Osteopathischen Behandlung ist, die Ursache und deren Verkettungen Ihrer Beschwerden zu finden und zu behandeln, um diese zu beseitigen bzw. zu lindern und um die Harmonie der Bewegungsabläufe Ihres Körpers wieder herzustellen. Dabei stehen dem Therapeuten Techniken aus den drei Teilgebieten der Osteopathie zur Verfügung:

  • Parietale Osteopathie: Gelenk-, Muskel- und Faszientechniken
  • Viszerale Osteopathie: Techniken zur Behandlung innerer Organe und ihrer Anheftungen
  • Craniosacrale Osteopathie: Behandlung des Schädels, Kreuzbeins und Nervensystems

Mit dem Anamnesebogen erhalten Sie auch den Aufklärungsbogen Osteopathie. Dieser macht Sie auf die Risiken, mögliche Indikationen und Kontraindikationen sowie die Kosten der Behandlung aufmerksam. Lesen Sie diesen bitte gründlich durch und fragen Sie bei Unklarheiten umgehend nach. Interessierte können sich den Bogen auch unabhängig von einer anstehenden Behandlung aushändigen lassen.

Vorgehensweisen einer möglichen Behandlung

Mit bestehen meiner Prüfung zum Heilpraktiker im Dezember 2017 wird nun auch der Zugang zur osteopathischen Behandlung ohne ärztliche Verordnung möglich. Die Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker abgerechnet. Patienten mit einer privaten Zusatzversicherung können eine Kostenübernahme prüfen.

Für Patienten, die bisher unter Vorlage einer ärztlichen Verordnung osteopatisch behandelt wurden und von Ihrer gesetzlichen/privaten Krankenkasse einen Zuschuss erhalten haben, ändert sich dadurch nichts. Die Behandlungen werden in der gewohnten Weise durchgeführt. Die ärztliche Verordnung ist dann Voraussetzung für die Kostenübernahme der Krankenkasse.